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   VGH Hessen, 17.06.1992 - 1 TG 37/92   

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https://dejure.org/1992,2532
VGH Hessen, 17.06.1992 - 1 TG 37/92 (https://dejure.org/1992,2532)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.06.1992 - 1 TG 37/92 (https://dejure.org/1992,2532)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Juni 1992 - 1 TG 37/92 (https://dejure.org/1992,2532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Abbruch eines Beförderungsverfahrens - Klaglosstellung eines Mitbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 75 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 94 (Ls.)
  • ZBR 1993, 210
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 15.05.1992 - 1 TG 2485/91

    Abbruch eines Beförderungsverfahrens - Zuständigkeit zur Rückgängigmachung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.1992 - 1 TG 37/92
    Eine vorzeitige Beendigung eines Auswahlverfahrens für eine Beförderung bzw. für die Vergabe eines höherbewerteten Dienstpostens ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senates in jedem Stadium zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (vgl. hier z.B. Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 1987 - 1 TG 2950/87 -, vom 29. August 1989 - 1 TG 1470/89- und vom 15. Mai 1992 - 1 TG 2485/91 -), die Entscheidung also nicht gesetzwidrig oder ermessensfehlerhaft ist (so ausdrücklich Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1988 - 1 TG 3579/87 -).

    Dies gebietet, daß die im Einzelfall relevanten Gründe zumindest ansatzweise schriftlich festgehalten werden und diese Begründung der für die Entscheidung zuständigen Person zugeordnet werden kann (vgl. dazu auch den Beschluß des Senats vom 15. Mai 1992 - 1 TG 2485/91 -).

  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.1992 - 1 TG 37/92
    Die wesentlichen Gründe für den Abbruch des Verfahrens sind zumindest dann, wenn sie sich nicht ohne weiteres aus dem Vorgang selbst entnehmen lassen, schriftlich niederzulegen, um ggfs. entsprechend dem Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes eine gerichtliche Überprüfung zu ermöglichen (so auch für die Auswahlentscheidung selbst ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluß vom 10. Oktober 1989 -1 TG 2751/89 - in NVwZ 1990, 284f und vom 23. März 1992 - 1 TG 191/92 -).
  • VGH Hessen, 04.10.1989 - 1 TG 2058/89

    Beteiligung des Hauptpersonalrats im Auswahlverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.1992 - 1 TG 37/92
    Denn durch die erste Entscheidung im Hessischen Kultusministerium zugunsten des Antragstellers war der Bewerbungsverfahrensanspruch des Mitbewerbers und Antragstellers im Konkurrentenverfahren verletzt worden, weil beim ersten Vorstellungsgespräch dem Hauptpersonalrat nicht die Möglichkeit der Teilnahme eingeräumt und damit sein gesetzliches Beteiligungsrecht nicht in dem gebotenem Umfang beachtet worden war (so ständige Rechtsprechung des Senats seit seinem Beschluß vom 14. September 1989 - 1 TG 2058/89 -).
  • VGH Hessen, 27.02.1989 - 1 TG 4651/88

    Laufbahnprinzip und Auswahlermessen bei Beförderung zum Schulleiter

    Auszug aus VGH Hessen, 17.06.1992 - 1 TG 37/92
    Die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung vom 18. Juli 1990 beschränkt sich darauf, ob der Dienstherr die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. z.B. Beschluß des Senats vom 27. Februar 1989 - 1 TG 4651/88 -).
  • OVG Sachsen, 14.05.2004 - 3 BS 265/03

    Abbruch eines Auswahlverfahrens, Bewerbungsverfahrensanspruch

    In diesem Fall ist er nicht gehalten, den Rechtsweg auszuschöpfen (vgl. auch Hessischer VGH, Beschl. v. 17.6.1992, NVwZ-RR 1993, 94; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 6.11.1997, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.1.2003, aaO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1997 - 10 B 12387/97

    Auswahlverfahren; Beförderungsstelle; Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch eines

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. das Urteil vom 25. April 1996) und der Obergerichte (vgl. dazu z. B. den Beschluß des 2. Senats des Gerichts vom 30. Juni 1997 sowie ferner VGH BW, Urteil vom 23. Mai 1995 - 4 S 1933/93 -, VBlBW 1995, S. 408 f.; HessVGH, Beschlüsse vom 15. Mai 1992 - 1 TG 2485/91 -, ZBR 1993, S. 337 f., und vom 17. Juni 1992 - 1 TG 37/92 -, ZBR 1993, S. 210 f.; OVG Lüneburg, Beschluß vom 8. Juli 1994 - 2 M 3143/94 -, ZBR 1995, S. 179 f.) vielmehr bereits rechtsgrundsätzlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Auswahlverfahren abgebrochen werden darf, dann nämlich, wenn ein "sachlicher Grund" hierfür besteht.
  • LAG Thüringen, 13.01.1997 - 8 Sa 232/96

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Untersagung der

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  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 44/95

    Voraussetzungen der Zurücknahme der Ausschreibung einer Notarstelle

    Aufgrund ihrer Organisationsgewalt kann die Landesjustizverwaltung jederzeit das Auswahlverfahren zur Besetzung einer Notarstelle abbrechen und die Ausschreibung zurücknehmen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (für den Bereich des Beamtenrechts vgl. VGH Kassel, ZBR 1990, 24; 1990, 326; 1993, 337; NVwZ-RR 1993, 94; VGH Mannheim DVBl. 1995, 1253 f; OVG Lüneburg ZBR 1995, 179, 180; Fürst GKÖD K § 8 BBG Rdnr. 126; Wittkowski NJW 1993, 817, 820).
  • OVG Saarland, 29.05.2002 - 1 W 9/02

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich eines Abbruchs eines

    Bedenken des Dienstherrn bezüglich der Eignung des einzig verbliebenen Bewerbers, weshalb ein breiterer Interessentenkreis angesprochen werden soll so BVerwG, Urteil vom 25.4.1996, a.a.O., Abrücken des Dienstherrn von seinem ursprünglichen Besetzungsvorschlag, weil er aus nachvollziehbaren Gründen einen Konkurrentenantrag für erfolgversprechend hält so HessVGH, Beschluß vom 17.6.1992, ZBR 1993, 210, Optimierung des Anforderungsprofils für die zu besetzende Stelle nach einer Neuorganisation der Dienststelle so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 30.6.1997, NVwZ-RR 1999, 49, lange Dauer eines Stellenbesetzungsverfahrens so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 6.11.1997, DÖD 1998, 167, nicht mißbräuchlicher Widerstand der Personalvertretung gegen den Besetzungsvorschlag des Dienstherrn so OVG Münster, Beschluß vom 5.4.2001, RiA 2002, 95; zu weiteren Fallgestaltungen siehe OVG Niedersachsen, Beschluß vom 8.7.1994, ZBR 1995, 179; HessVGH, Beschluß vom 15.5.1992, ESVGH 43, 72 Leits.; OVG Sachsen, Beschluß vom 11.4.2001, BDVR-Rundschreiben 2001, 116, und OVG Saarland, Beschluß vom 10.3.1994 - 1 W 12/94 -, SKZ 1994, 258 Leits.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2006 - 6 A 604/05
    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17. Juni 1992 - 1 TG 37/92 -, ZBR 1993, 210; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. November 1997 - 10 B 12387/97 -, DÖD 1998, 167; Sächs. OVG, Beschluss vom 14. Mai 2004 - 3 BS 265/03 -, DÖD 2005, 116.
  • VG Karlsruhe, 06.05.2008 - 3 K 1374/08

    Einstweilige Anordnung gegen einen Beschluss des Gemeinderats bezüglich der

    Vielmehr dürfte die Stadt Karlsruhe, gestützt auf ihr Organisationsrecht als Dienstherr, bis zur Aushändigung der Ernennungsurkunde an den für das Beigeordnetenamt gewählten Bewerber befugt sein, bislang getroffene Maßnahmen - Änderung der Hauptsatzung, Nachtragshaushalt, Stellenausschreibung - in rechtlich nicht zu beanstandender Weise wieder rückgängig zu machen und von einer Stellenbesetzung abzusehen, ohne damit die Rechtsstellung von Bewerbern zu berühren (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112 = DVBl 1996, 1146 = VBlBW 1997, 16; OVG Lüneburg, Beschl. v. 5. Mai 2006 - 5 ME 60/06 -, ; VGH Kassel, Beschl. v. 17. Juni 1992 - 1 TG 37/92 -, NVwZ-RR 1993, 94).
  • VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92

    Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht -

    Es kommt hinzu, daß ein ablehnender oder anderer Vorschlag des Präsidialrats einen sachlichen Grund für den Abbruch des mit der Ausschreibung vom 12.5.1992 eingeleiteten Auswahlverfahrens dargestellt hätte (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluß vom 17.6.1992 - 1 TG 37/92 -).
  • KG, 01.11.2004 - Not 7/04

    Berechtigung der Senatsverwaltung für Justiz, das Verfahren zur Besetzung

    Für die Besetzung von Beamtenstellen ist anerkannt, dass der Dienstherr in jedem Stadium des Verfahrens - bis zur Ernennung eines Bewerbers - das Auswahlverfahren abbrechen kann, sofern ein sachlicher Grund dafür gegeben ist (vgl. z.B. BVerwGE 101, 112; NVwZ-RR 2000, 172; VGH Kassel, ZBR 1993, 337; NVwZ-RR 1993, 94; VGH Mannheim DVBl. 1995, 1253).
  • OVG Saarland, 29.05.2002 - 1 W 8/02

    Einstweilige Untersagung der Ernennung zum Vizepräsidenten des

    so HessVGH, Beschluß vom 17.06.1992, ZBR 1993, 210,.
  • KG, 03.02.2005 - Not 8/04

    Berechtigung der Justizverwaltung zum Abbruch des Auswahlverfahrens zur Besetzung

  • VGH Hessen, 29.07.1993 - 1 TG 345/93

    Übertragung der Funktion eines stellvertretenden Abteilungsleiters; Anhörung der

  • KG, 03.02.2005 - Not 10/04

    Anspruch auf Fortsetzung eines Besetzungsverfahrens und auf Abschluss mit der

  • KG, 03.02.2005 - Not 9/04

    Anspruch auf Fortsetzung eines Besetzungsverfahrens und auf Abschluss mit der

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